{"id":3359,"date":"2022-10-04T07:52:28","date_gmt":"2022-10-04T07:52:28","guid":{"rendered":"https:\/\/ofyr.ch\/?page_id=3359"},"modified":"2022-10-04T07:55:16","modified_gmt":"2022-10-04T07:55:16","slug":"terms-and-conditions","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/ofyr.ch\/de\/terms-and-conditions\/","title":{"rendered":"Bedingungen und Konditionen"},"content":{"rendered":"<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"3359\" class=\"elementor elementor-3359\" data-elementor-post-type=\"page\">\n\t\t\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-265dec4 elementor-section-full_width elementor-section-height-min-height elementor-section-height-default elementor-section-items-middle\" data-id=\"265dec4\" data-element_type=\"section\" data-e-type=\"section\" data-settings=\"{&quot;background_background&quot;:&quot;classic&quot;}\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-no\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-1bb5f1d\" data-id=\"1bb5f1d\" data-element_type=\"column\" data-e-type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-a874f52 elementor-widget elementor-widget-heading\" data-id=\"a874f52\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"heading.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t<h2 class=\"elementor-heading-title elementor-size-default\">Bedingungen und Konditionen<\/h2>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-b66baca elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default\" data-id=\"b66baca\" data-element_type=\"section\" data-e-type=\"section\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-no\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-8717aaf\" data-id=\"8717aaf\" data-element_type=\"column\" data-e-type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-090d4f5 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"090d4f5\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<p>VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN von OFYR Global B.V. Januar 2020<\/p><h3>I. ALLGEMEINES<\/h3><p><strong>I-1.<\/strong>\u00a0Die folgenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (\"Bedingungen\") gelten ab dem 1. Januar 2020 und sind auf alle Angebote, Verk\u00e4ufe und\/oder Lieferungen von OFYR Global B.V. (\"Verk\u00e4ufer\"), einer niederl\u00e4ndischen Gesellschaft mit Sitz in Gewenten 43a, 4704 RE Roosendaal, Niederlande, anwendbar, und die Annahme jeder Bestellung erfolgt unter der ausdr\u00fccklichen Bedingung, dass der K\u00e4ufer diesen Bedingungen zustimmt. Dieses Dokument kann als Anlage zum Vertriebsvertrag zwischen dem Verk\u00e4ufer und dem K\u00e4ufer geliefert werden und ist diesem Vertrag untergeordnet, wenn ein solcher Vertrag vom Verk\u00e4ufer und vom K\u00e4ufer unterzeichnet wurde. Im Falle eines Widerspruchs oder einer Diskrepanz zwischen diesen Bedingungen und dem Vertrag sind die Bestimmungen des Vertrags ma\u00dfgebend. Einf\u00fcgungen, Streichungen, \u00c4nderungen oder Erg\u00e4nzungen dieser Bedingungen sind f\u00fcr den Verk\u00e4ufer nicht bindend, es sei denn, sie wurden vom Verk\u00e4ufer schriftlich vereinbart und akzeptiert.<\/p><p><strong>I-2.<\/strong>\u00a0Alle Verk\u00e4ufe bed\u00fcrfen der schriftlichen Best\u00e4tigung durch den Verk\u00e4ufer. Nimmt der K\u00e4ufer die Auftragsbest\u00e4tigung des Verk\u00e4ufers entgegen, ohne unverz\u00fcglich schriftlich zu widersprechen, so gilt dies als Annahme dieser Bedingungen durch den K\u00e4ufer. Die Annahme eines Angebots durch den K\u00e4ufer und\/oder die Unterzeichnung oder Abgabe einer Bestellung stellt die vollst\u00e4ndige Annahme dieser Bedingungen durch den K\u00e4ufer dar. Sofern keine gegenteilige Bestimmung vorliegt, die Gegenstand einer ausdr\u00fccklichen und vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien war, erkl\u00e4rt sich der K\u00e4ufer damit einverstanden, auf seine eigenen spezifischen und allgemeinen Bedingungen zu verzichten, die in seinen eigenen Bestellungen, Rechnungen, Briefen oder Gesch\u00e4ftsunterlagen erw\u00e4hnt werden. Der K\u00e4ufer verzichtet ausdr\u00fccklich auf seine eventuellen eigenen Einkaufsbedingungen zu diesen Bedingungen, indem er die in diesem Dokument enthaltene Bestellung ausf\u00fchrt.<\/p><p><strong>I-3.<\/strong>\u00a0Sobald ein Auftrag vom Verk\u00e4ufer best\u00e4tigt wurde, kann dieser Auftrag vom K\u00e4ufer nicht mehr ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verk\u00e4ufers storniert werden. Die Stornierung einer Bestellung ist nur dann g\u00fcltig, wenn sie mindestens 2 Wochen vor dem vereinbarten Liefertermin schriftlich erfolgt. Im Falle einer solchen Stornierung durch den K\u00e4ufer beh\u00e4lt sich der Verk\u00e4ufer das Recht vor, eine Stornierungsgeb\u00fchr von mindestens f\u00fcnfunddrei\u00dfig Prozent (35%) des Gesamtbetrags der jeweiligen Bestellung zu berechnen.<\/p><h3>II. PREISANGEBOTE F\u00dcR PRODUKTE<\/h3><p><strong>II-1.<\/strong>\u00a0Die Kostenvoranschl\u00e4ge oder Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Verk\u00e4ufer die Bestellung des K\u00e4ufers schriftlich best\u00e4tigt hat. Da kein Vertrag zustande kommt, bevor der Verk\u00e4ufer die Bestellung des K\u00e4ufers best\u00e4tigt hat, ist der Verk\u00e4ufer berechtigt, die vereinbarten Preise auf der Grundlage der durchschnittlichen \u00c4nderung der Selbstkosten f\u00fcr die vom Verk\u00e4ufer zu liefernden Waren oder zu erbringenden Dienstleistungen und\/oder T\u00e4tigkeiten anzupassen.<\/p><p><strong>II-2.<\/strong>\u00a0Die in den Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten und Bedienungsanleitungen des Verk\u00e4ufers angegebenen Gewichte, Ma\u00dfe, Fassungsverm\u00f6gen, Leistungsangaben, Eigenschaften und sonstigen Daten dienen nur der allgemeinen Information und sind nur ann\u00e4hernd und unverbindlich.<\/p><h3>III . AUSLIEFERUNG<\/h3><p><strong>III-1<\/strong>\u00a0Sofern die Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbart haben, sind die Waren \"ab Werk\" am Sitz des Verk\u00e4ufers zu liefern (gem\u00e4\u00df der Definition von \"ex-works\"\/EXW in der neuesten Fassung der Incoterms). Unter<br \/>Falls der K\u00e4ufer eine andere Versandart oder einen anderen Versandweg w\u00fcnscht, gehen die dadurch entstehenden zus\u00e4tzlichen Verpackungs-, Versand- und Transportkosten zu Lasten des K\u00e4ufers; der Verk\u00e4ufer haftet nicht f\u00fcr Sch\u00e4den, die w\u00e4hrend des Versands entstanden sind.<\/p><h3>IV. LIEFERVERZ\u00d6GERUNGEN<\/h3><p><strong>IV-1.<\/strong>\u00a0Der Verk\u00e4ufer unternimmt alle angemessenen Anstrengungen, um einen vereinbarten Liefertermin f\u00fcr die Lieferung der Waren einzuhalten. Jedes vom Verk\u00e4ufer schriftlich angegebene spezifische Lieferdatum gilt als Sch\u00e4tzung, und in keinem Fall sind die Daten so auszulegen, dass sie unter die Bedeutung von \"Zeit ist von wesentlicher Bedeutung\" fallen. Der Verk\u00e4ufer ist nicht f\u00fcr Verz\u00f6gerungen bei der Ausf\u00fchrung von Auftr\u00e4gen verantwortlich und haftet auch nicht f\u00fcr Verluste oder Sch\u00e4den, die sich aus solchen Verz\u00f6gerungen ergeben. Wenn ein bestimmter Liefertermin angegeben ist<br \/>(a) Unf\u00e4lle oder Fehlfunktionen der Maschinen des Verk\u00e4ufers oder seiner Subunternehmer oder Lieferanten, (b) Differenzen mit Arbeitnehmern, Streiks oder Arbeitskr\u00e4ftemangel, (c) Feuer, \u00dcberschwemmungen, Wirbelst\u00fcrme oder andere Naturkatastrophen, (c) Feuer, \u00dcberschwemmungen, Wirbelst\u00fcrme oder andere Naturkatastrophen, (d) Versp\u00e4tungen von Zulieferern oder Subunternehmern, einschlie\u00dflich Mengen- oder Qualit\u00e4tsm\u00e4ngeln, (e) Verz\u00f6gerungen, die durch ein Instrument der niederl\u00e4ndischen oder britischen Regierung oder einer anderen Regierung oder Beh\u00f6rde verursacht werden, (f) Verz\u00f6gerungen beim Transport, (g) Beschr\u00e4nkungen, die durch staatliche Vorschriften auferlegt werden, unabh\u00e4ngig davon, ob diese g\u00fcltig oder ung\u00fcltig sind, oder (h) alle anderen Ursachen, die au\u00dferhalb der Kontrolle des Verk\u00e4ufers liegen, oder alle Bedingungen, die nicht allein auf Verschulden oder Fahrl\u00e4ssigkeit des Verk\u00e4ufers zur\u00fcckzuf\u00fchren sind.<\/p><p><strong>IV-2.<\/strong>\u00a0Der K\u00e4ufer oder der Kunde des K\u00e4ufers hat unter keinen Umst\u00e4nden Anspruch auf Schadenersatz f\u00fcr die nicht rechtzeitige Lieferung des Verk\u00e4ufers, und der K\u00e4ufer hat den Verk\u00e4ufer von allen Kosten und Ausgaben freizustellen, die im Zusammenhang mit Anspr\u00fcchen Dritter auf entgangenen Gewinn oder andere Folgesch\u00e4den aufgrund der nicht rechtzeitigen Lieferung des Verk\u00e4ufers entstehen.<\/p><p><strong>IV-3.<\/strong>\u00a0Nimmt der K\u00e4ufer die Waren zu dem in der Bestellung angegebenen oder sp\u00e4ter vom Verk\u00e4ufer vereinbarten Termin nicht an oder holt er sie nicht ab, so gilt die Lieferung der Waren dennoch als vom K\u00e4ufer angenommen, der daher die gelieferten Waren zu bezahlen hat. Die vom Verk\u00e4ufer veranlasste Lagerung der Waren erfolgt auf Gefahr und Kosten des K\u00e4ufers. Der Verk\u00e4ufer hat ferner das Recht, unbeschadet anderer Rechte des Verk\u00e4ufers in Bezug auf die Nichtabnahme der Waren durch den K\u00e4ufer, alle bei der Erf\u00fcllung des Vertrags ordnungsgem\u00e4\u00df entstandenen Kosten zu verlangen, die nicht durch die f\u00fcr die gelieferten Waren erhaltenen Zahlungen gedeckt sind.<\/p><h3>V. BEZAHLUNG<\/h3><p><strong>V-1.<\/strong>\u00a0Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, hat der K\u00e4ufer daf\u00fcr zu sorgen, dass die Zahlung f\u00fcr die Waren innerhalb von drei\u00dfig (30) Tagen netto nach dem Lieferdatum in Euro erfolgt. Falls sich der Verk\u00e4ufer bez\u00fcglich der Zahlung durch den K\u00e4ufer unsicher f\u00fchlt, beh\u00e4lt er sich das Recht vor, Barzahlung oder Akkreditiv zu verlangen. Der Preis beinhaltet keine gegenw\u00e4rtigen oder zuk\u00fcnftigen Bundes-, Staats- oder lokalen Eigentums-, Verkaufs-, Gebrauchs-, Verbrauchs-, Lizenz-, Bruttoeinnahmen- oder andere Steuern oder Veranlagungen, die auf diese Bedingungen und\/oder die Waren anwendbar sind oder in Verbindung mit diesen auferlegt werden. Der K\u00e4ufer verpflichtet sich, solche Steuern zu zahlen oder die Zahlung solcher Steuern durch den Verk\u00e4ufer zu erstatten, es sei denn, die Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart.<\/p><p><strong>V-2.<\/strong>\u00a0Falls die Zahlung bei F\u00e4lligkeit nicht oder nicht vollst\u00e4ndig eingeht, werden Zinsen in H\u00f6he von einem Prozent (1,5%) oder dem gesetzlich zul\u00e4ssigen H\u00f6chstsatz auf den unbezahlten Teil des Rechnungsbetrags f\u00fcr jeden Zeitraum von drei\u00dfig (30) Tagen oder einen Teil davon ab dem F\u00e4lligkeitsdatum f\u00e4llig. Der Verk\u00e4ufer hat das Recht, die Lieferung von Waren oder Dienstleistungen zu verweigern, wenn der K\u00e4ufer mit einer seiner Schulden gegen\u00fcber dem Verk\u00e4ufer im R\u00fcckstand ist.<\/p><p><strong>V-3.<\/strong>\u00a0Das Eigentum an den Waren geht nach Bezahlung der bestellten Waren auf den K\u00e4ufer \u00fcber. Dar\u00fcber hinaus hat der Verk\u00e4ufer das Recht, alle Waren sofort zur\u00fcckzunehmen, es sei denn, es wurden andere schriftliche Vereinbarungen \u00fcber die Zahlung getroffen, nur wenn der K\u00e4ufer im Verzug ist. Der K\u00e4ufer verpflichtet sich, dem Verk\u00e4ufer alle Waren innerhalb von f\u00fcnf (5) Tagen nach Erhalt der Mitteilung des Verk\u00e4ufers \u00fcber seine Absicht, die Waren zur\u00fcckzunehmen, versandfertig zur Verf\u00fcgung zu stellen.<\/p><p><strong>V-4.<\/strong>\u00a0Der K\u00e4ufer tr\u00e4gt alle Kosten des Verk\u00e4ufers f\u00fcr die Einziehung \u00fcberf\u00e4lliger Betr\u00e4ge. Der Verk\u00e4ufer ist berechtigt, die vom K\u00e4ufer geleisteten Zahlungen zun\u00e4chst zur Begleichung der Forderungen zu verwenden, die er f\u00fcr angemessen h\u00e4lt, einschlie\u00dflich Zinsen, Verzugszinsen, Inkassokosten usw.<\/p><p><strong>V-5.<\/strong>\u00a0Der K\u00e4ufer oder seine verbundenen Unternehmen oder Rechtsnachfolger sind nicht berechtigt, ihre Zahlungsverpflichtungen gegen\u00fcber dem Verk\u00e4ufer auszusetzen, ein Recht auf Entsch\u00e4digung geltend zu machen und\/oder ihre Zahlungsverpflichtungen mit den Verpflichtungen des Verk\u00e4ufers gegen\u00fcber dem K\u00e4ufer zu verrechnen, wobei es sich bei diesen Verpflichtungen um diejenigen handelt, die in diesen Bedingungen oder einem anderen Kaufvertrag zwischen dem K\u00e4ufer und dem Verk\u00e4ufer festgelegt sind. Der K\u00e4ufer ist nicht berechtigt, vom Vertrag mit dem Verk\u00e4ufer zur\u00fcckzutreten, wenn der K\u00e4ufer in Verzug ist.<\/p><h3>VI. SICHERHEITSINTERESSE<\/h3><p><strong>VI-1.<\/strong>\u00a0Zum Schutz und zur Sicherung der Zahlung aller f\u00e4lligen und geschuldeten Forderungen gegen\u00fcber dem K\u00e4ufer und bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung des Verk\u00e4ufers gew\u00e4hrt der K\u00e4ufer dem Verk\u00e4ufer ein Sicherungsrecht an den Produkten und allen Erl\u00f6sen und Forderungen aus dem Verkauf der Waren. In diesem Zusammenhang bevollm\u00e4chtigt der K\u00e4ufer den Verk\u00e4ufer, alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um solche Finanzierungserkl\u00e4rungen und -nachweise bei den zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden einzureichen, einschlie\u00dflich der Einreichung einer m\u00f6glicherweise erforderlichen Finanzierungserkl\u00e4rung in dem Land, in dem sich die Waren befinden.<\/p><p><strong>VI-2.<\/strong>\u00a0Bis der K\u00e4ufer die Ware vollst\u00e4ndig bezahlt hat, darf er die Ware nicht verpf\u00e4nden, hypothekarisch belasten oder ein Sicherungsrecht an der Ware zugunsten einer anderen Person als dem Verk\u00e4ufer begr\u00fcnden oder bestehen lassen, es sei denn, der Verk\u00e4ufer hat ein solches Sicherungsrecht schriftlich genehmigt. Dar\u00fcber hinaus verpflichtet sich der K\u00e4ufer, die Waren bis zum Eingang der Zahlung beim Verk\u00e4ufer zu ihrem vollen Wert zu versichern. F\u00fcr den Fall, dass der K\u00e4ufer die Waren an einen Dritten verkauft, bevor die vollst\u00e4ndige Zahlung beim Verk\u00e4ufer eingegangen ist, ist der K\u00e4ufer verpflichtet<br \/>verpflichtet sich, sein Sicherungsrecht an den Waren zum Zeitpunkt des Verkaufs an seinen Kunden zu sichern, um die Interessen des Verk\u00e4ufers so weit wie m\u00f6glich zu sch\u00fctzen.<\/p><h3>VIl. INSPEKTION; R\u00dcCKGABE<\/h3><p><strong>VII-1.<\/strong>\u00a0Sofern der Verk\u00e4ufer nicht innerhalb von f\u00fcnf (5) Werktagen ab dem Datum der Lieferung der Waren oder Dienstleistungen eine schriftliche Reklamation mit vollst\u00e4ndigen Angaben des K\u00e4ufers \u00fcber mangelhafte Waren oder Dienstleistungen oder andere Beanstandungen erh\u00e4lt, wird davon ausgegangen, dass die Waren in gutem Zustand geliefert wurden und die Lieferung akzeptiert wird. Die Annahme der zur\u00fcckgesandten Waren bedeutet nicht, dass der Verk\u00e4ufer den Grund f\u00fcr die R\u00fccksendung anerkennt. Die vom K\u00e4ufer an den Verk\u00e4ufer zur\u00fcckgesandten Waren verbleiben auf dem Risiko des K\u00e4ufers und der K\u00e4ufer schuldet die vereinbarten Betr\u00e4ge, bis der Verk\u00e4ufer dem K\u00e4ufer diese Waren gutgeschrieben hat. Die vom K\u00e4ufer vom Verk\u00e4ufer angenommenen Waren, die der K\u00e4ufer ganz oder teilweise in Gebrauch genommen, bearbeitet, verarbeitet oder an andere geliefert hat, gelten als vertragsgem\u00e4\u00df.<\/p><h3>VIII. BESCHR\u00c4NKTE GARANTIE F\u00dcR WAREN UND DIENSTLEISTUNGEN; SCHADENERSATZ<\/h3><p><strong>VIII-1.<\/strong>\u00a0Der Verk\u00e4ufer garantiert f\u00fcr einen Zeitraum von vierundzwanzig (24) Monaten nach der Lieferung, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, dass die unter diesen Vertrag fallenden Waren und Dienstleistungen gem\u00e4\u00df den zum Zeitpunkt der Herstellung im Ursprungsland \u00fcblichen Praktiken, Gepflogenheiten, Normen, Spezifikationen und Toleranzen hergestellt wurden und frei von Konstruktions- und Materialfehlern sind und den Spezifikationen des Verk\u00e4ufers entsprechen. F\u00fcr Komponenten, die der Verk\u00e4ufer von seinen Lieferanten gekauft hat, unabh\u00e4ngig davon, ob sie in (Halb-)Fertigerzeugnissen enthalten sind oder nicht, und die der Verk\u00e4ufer dem K\u00e4ufer separat oder als Bestandteil der (Halb-)Fertigerzeugnisse verkauft und liefert, \u00fcbernimmt der Verk\u00e4ufer nur dann eine Garantie, wenn und soweit der Lieferant des Verk\u00e4ufers dem Verk\u00e4ufer eine Garantie gew\u00e4hrt hat. DIESE GARANTIE WIRD ANSTELLE ALLER ANDEREN AUSDR\u00dcCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN GEW\u00c4HRT. ALLE ANDEREN GEW\u00c4HRLEISTUNGEN, INSBESONDERE DIE STILLSCHWEIGENDE GEW\u00c4HRLEISTUNG DER MARKTG\u00c4NGIGKEIT UND DER EIGNUNG F\u00dcR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER EINE BESTIMMTE VERWENDUNG UND IN BEZUG AUF DIE MONTAGE- UND WARTUNGSANLEITUNG, UNABH\u00c4NGIG DAVON, OB DIESE VERWENDUNG ODER DIESER ZWECK DEM VERK\u00c4UFER BEKANNT IST.<br \/>VERK\u00c4UFER ODER NICHT, SIND AUSDR\u00dcCKLICH AUSGESCHLOSSEN. Waren, die nur geringf\u00fcgige M\u00e4ngel aufweisen, die die Funktion der Ware oder des Programms nicht beeintr\u00e4chtigen, werden vom K\u00e4ufer akzeptiert und begr\u00fcnden keinen Anspruch gegen\u00fcber dem Verk\u00e4ufer. Schadensersatzanspr\u00fcche jeglicher Art w\u00e4hrend der Lieferung sind ausgeschlossen, wenn sie nicht innerhalb von f\u00fcnf (5) Tagen nach der Lieferung, wie hier definiert, vom K\u00e4ufer schriftlich und unter vollst\u00e4ndiger Angabe der Einzelheiten an den Verk\u00e4ufer gemeldet werden. DER VERK\u00c4UFER LEHNT JEDE GEW\u00c4HRLEISTUNG AB, DASS DIE WAREN<br \/>MIT DEN MUSTERN ODER MODELLEN \u00dcBEREINSTIMMEN. DER VERK\u00c4UFER LEHNT JEGLICHE GEW\u00c4HRLEISTUNG AB, DIE SICH AUS DEM HANDELSVERKEHR ODER DER HANDELSGEWOHNHEIT ERGIBT. DIE GARANTIEN IN DIESEM ABSCHNITT SIND AUSSCHLIESSLICH ZUM NUTZEN DES K\u00c4UFERS VORGESEHEN. ALLE ANSPR\u00dcCHE IM RAHMEN DIESER BEDINGUNGEN SIND VOM K\u00c4UFER GELTEND ZU MACHEN UND K\u00d6NNEN NICHT VON DEN KUNDEN DES K\u00c4UFERS ODER VON WEITER UNTEN IN DER VERTRIEBSKETTE GELTEND GEMACHT WERDEN.<\/p><p><strong>VIII-2.<\/strong>\u00a0Wird ein Mangel innerhalb von vierundzwanzig (24) Monaten nach der Lieferung durch den Verk\u00e4ufer festgestellt, hat der K\u00e4ufer nach dem Ermessen des Verk\u00e4ufers Anspruch auf Gutschrift oder Ersatz des mangelhaften Produkts. DER VERK\u00c4UFER IST UNTER KEINEN UMST\u00c4NDEN VERANTWORTLICH F\u00dcR DIREKTE ODER INDIREKTE FOLGEKOSTEN ODER VERLUSTE F\u00dcR DEN K\u00c4UFER, SEINE RECHTSNACHFOLGER ODER EINEN BEG\u00dcNSTIGTEN ODER ABTRETUNGSEMPF\u00c4NGER DIESER BEDINGUNGEN, ES SEI DENN, DIES IST DAS ERGEBNIS GROBER FAHRL\u00c4SSIGKEIT ODER VORS\u00c4TZLICHEN FEHLVERHALTENS DES VERK\u00c4UFERS. Der Verk\u00e4ufer leistet keinen Ersatz, wenn der Mangel auf die Verwendung oder Handhabung in einer Weise, unter Umst\u00e4nden oder f\u00fcr Zwecke zur\u00fcckzuf\u00fchren ist, die nicht vom Verk\u00e4ufer genehmigt oder angewiesen wurden.<\/p><p><strong>VIII-3.<\/strong>\u00a0Die maximale Haftung des Verk\u00e4ufers bel\u00e4uft sich auf den vom K\u00e4ufer tats\u00e4chlich an den Verk\u00e4ufer gezahlten Preis f\u00fcr die Ware oder Dienstleistung, mit einem H\u00f6chstbetrag von 25.000 EUR, die nachweislich mangelhaft ist bzw. nicht den vereinbarten Spezifikationen entspricht.<\/p><h3>IX. RECHTE AM GEISTIGEN EIGENTUM<\/h3><p><strong>IX-1.<\/strong>\u00a0Alle eingetragenen und nicht eingetragenen Rechte an geistigem Eigentum, das Eigentum an und das Interesse an allen Waren, Marken, Handelsnamen, Logos, Unterscheidungszeichen, Designs und anderen Materialien, die vom Verk\u00e4ufer im Rahmen der Gesch\u00e4ftsbeziehung zwischen K\u00e4ufer und Verk\u00e4ufer geschaffen und\/oder zur Verf\u00fcgung gestellt werden, stehen ausschlie\u00dflich dem Verk\u00e4ufer zu. Der K\u00e4ufer darf die vom Verk\u00e4ufer geschaffenen und\/oder zur Verf\u00fcgung gestellten Waren, Warenzeichen und Designs sowie andere Materialien nicht vervielf\u00e4ltigen, \u00fcbertragen, gew\u00e4hren, abtreten, lizenzieren oder nutzen und\/oder anderweitig als Hersteller und\/oder Berechtigter dieser Rechte auftreten, es sei denn, dies geschieht in \u00dcbereinstimmung mit diesen Bedingungen,<\/p><p><strong>IX-2.<\/strong>\u00a0Der K\u00e4ufer darf Hinweise auf geistige Eigentumsrechte und auf den vertraulichen Charakter von Informationen aus den vom Verk\u00e4ufer geschaffenen und\/oder zur Verf\u00fcgung gestellten Waren, Dienstleistungen, Programmen, Werken, Kennzeichen, Erfindungen, Entw\u00fcrfen, Modellen und anderen Materialien sowie aus den gelieferten Waren nicht entfernen oder ver\u00e4ndern.<\/p><p><strong>IX-3.<\/strong>\u00a0Der K\u00e4ufer darf die vom Verk\u00e4ufer geschaffenen und\/oder zur Verf\u00fcgung gestellten Waren, Dienstleistungen, Programme, Werke, Unterscheidungszeichen, Erfindungen, Entw\u00fcrfe, Modelle und sonstigen Materialien nicht \u00e4ndern oder \u00e4ndern lassen, anpassen oder anderweitig umgestalten.<\/p><p><strong>IX-4.<\/strong>\u00a0Der Verk\u00e4ufer stellt den K\u00e4ufer von Anspr\u00fcchen Dritter frei, die auf der Behauptung beruhen, dass der K\u00e4ufer durch die Verwendung der Waren die geistigen Eigentumsrechte dieser Dritten verletzt hat, vorausgesetzt, der Verk\u00e4ufer wird unverz\u00fcglich schriftlich benachrichtigt und erh\u00e4lt Vollmacht, Informationen und Unterst\u00fctzung bei der Verteidigung gegen den\/die Anspruch\/e. Der Verk\u00e4ufer wird nach seiner Wahl (1) dem K\u00e4ufer das Recht verschaffen, die Ware weiter zu benutzen, (2) die Ware so \u00e4ndern, dass sie das Schutzrecht nicht verletzt, (3)<br \/>die Waren durch nicht rechtsverletzende Ger\u00e4te zu ersetzen, oder (4) die Waren zu entfernen und den Kaufpreis zu erstatten. Das Vorstehende ist nicht so auszulegen, dass der Verk\u00e4ufer eine wie auch immer geartete Haftung f\u00fcr eigene oder fremde Ger\u00e4te, Dokumente oder Materialien des K\u00e4ufers \u00fcbernimmt, die in Verbindung mit den Waren verwendet werden. DAS VORSTEHENDE LEGT DIE GESAMTE HAFTUNG DES VERK\u00c4UFERS IN BEZUG AUF DIE VERLETZUNG GEISTIGER EIGENTUMSRECHTE FEST.<\/p><h3>X. K\u00dcNDIGUNGSRECHTE<\/h3><p><strong>X-1.<\/strong>\u00a0Der Verk\u00e4ufer ist berechtigt, von jedem Vertrag zur\u00fcckzutreten, wenn der K\u00e4ufer mit der Erf\u00fcllung seiner Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Vertrag zwischen den Parteien in Verzug ist oder wenn nach alleinigem Ermessen des Verk\u00e4ufers die finanzielle Lage und das Verantwortungsbewusstsein des K\u00e4ufers wesentlich beeintr\u00e4chtigt sind, Dar\u00fcber hinaus hat der Verk\u00e4ufer das Recht, Schadenersatz wegen Nichterf\u00fcllung zu verlangen, und alle unbezahlten Raten, die aufgrund dieses oder eines anderen Vertrags zwischen den Parteien f\u00e4llig sind, werden sofort f\u00e4llig. Falls<br \/>Wenn der K\u00e4ufer - rechtsg\u00fcltig - vom Vertrag zur\u00fccktritt, ist der K\u00e4ufer verpflichtet, dem Verk\u00e4ufer alle Kosten zu ersetzen, die dem Verk\u00e4ufer im Zusammenhang mit der Erstellung des Angebots und dem Abschluss des Vertrags entstanden sind, sowie den Schaden und\/oder Verlust, der sich aus dem R\u00fccktritt ergibt.<\/p><p><strong>X-2.<\/strong>\u00a0Der Verk\u00e4ufer ist berechtigt, den Vertrag einseitig und mit sofortiger Wirkung ganz oder teilweise aufzul\u00f6sen und\/oder die Erf\u00fcllung seiner Verpflichtungen aus dem betreffenden und\/oder einem anderen Vertrag mit dem K\u00e4ufer mit sofortiger Wirkung auszusetzen, wenn:<br \/>a. der K\u00e4ufer eine oder mehrere seiner Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Vertrag oder Verkaufsbedingungen nicht erf\u00fcllt hat;<br \/>b. Der K\u00e4ufer hat seine Zahlungen eingestellt oder den Schutz des Konkursgerichts in Anspruch genommen;<br \/>c. ein Antrag auf ein nicht freiwilliges Insolvenzverfahren des K\u00e4ufers gestellt wurde;<br \/>d. das Eigentum des K\u00e4ufers auf dem Gel\u00e4nde des Verk\u00e4ufers gepf\u00e4ndet worden ist;<br \/>ein Beschluss \u00fcber die Aufl\u00f6sung und\/oder Liquidation des K\u00e4ufers gefasst wurde; oder<br \/>f. das vom K\u00e4ufer betriebene Unternehmen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verk\u00e4ufers ganz oder teilweise auf einen Dritten \u00fcbertragen worden ist.<\/p><p><strong>X-3.<\/strong>\u00a0Der Verk\u00e4ufer haftet gegen\u00fcber dem K\u00e4ufer in keinem Fall f\u00fcr Sch\u00e4den, die sich aus der Beendigung des Vertrags oder der Aussetzung der vertraglichen Verpflichtungen aus den vorgenannten Gr\u00fcnden ergeben.<\/p><p><strong>X-4.<\/strong>\u00a0Im Falle der Beendigung des Vertrags ist der K\u00e4ufer f\u00fcr die Bezahlung der vom K\u00e4ufer bereits bestellten Waren verantwortlich, es sei denn, der Verk\u00e4ufer stimmt der Stornierung dieser Bestellungen ausdr\u00fccklich zu. Die Betr\u00e4ge, die der Verk\u00e4ufer f\u00fcr Leistungen vor oder bei Beendigung des Vertrags in Rechnung stellt, sind nach der Beendigung sofort f\u00e4llig und zahlbar. Der K\u00e4ufer erkl\u00e4rt sich damit einverstanden, alle Kosten, Sch\u00e4den, Anwaltsgeb\u00fchren und sonstigen Ausgaben des Verk\u00e4ufers im Zusammenhang mit der Beendigung des Vertrags mit dem K\u00e4ufer gem\u00e4\u00df den Bestimmungen dieses Abschnitts zu tragen.<\/p><h3>XI. GEWALT-MAJEKT<\/h3><p><strong>XI-1.<\/strong>\u00a0Wenn der Verk\u00e4ufer aufgrund h\u00f6herer Gewalt vor\u00fcbergehend nicht in der Lage ist, diesen Vertrag zu erf\u00fcllen, ist er berechtigt, die Erf\u00fcllung des Vertrags auszusetzen, solange die h\u00f6here Gewalt andauert. Ist der Verk\u00e4ufer aufgrund h\u00f6herer Gewalt dauerhaft nicht in der Lage, eine seiner Verpflichtungen gegen\u00fcber dem K\u00e4ufer zu erf\u00fcllen, ist er berechtigt, den betreffenden Auftrag mit sofortiger Wirkung und ohne jeglichen Schadenersatz zu stornieren. Der K\u00e4ufer verpflichtet sich, den Verk\u00e4ufer von allen Anspr\u00fcchen Dritter freizustellen, die ganz oder teilweise auf der Unf\u00e4higkeit des Verk\u00e4ufers zur Leistung aufgrund h\u00f6herer Gewalt beruhen.<\/p><h3>XII. GELTENDES RECHT; STREITIGKEITEN<\/h3><p><strong>XII-1.<\/strong>\u00a0F\u00fcr den Verkauf von Waren, die Erbringung von Dienstleistungen und\/oder die Lieferung von Montage- und\/oder Wartungs-\/Service- und\/oder Reparaturanleitungen durch den Verk\u00e4ufer, diese Bedingungen und alle Transaktionen zwischen Verk\u00e4ufer und K\u00e4ufer, alle Anspr\u00fcche, Streitigkeiten oder Meinungsverschiedenheiten zwischen dem K\u00e4ufer und dem Verk\u00e4ufer, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen, ihrer Auslegung oder der Verletzung oder G\u00fcltigkeit dieser Bedingungen ergeben, gelten, sofern der Verk\u00e4ufer nicht ausdr\u00fccklich durch anwendbare zwingende<br \/>Es gilt niederl\u00e4ndisches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts, es sei denn, der Verk\u00e4ufer hat ausdr\u00fccklich schriftlich etwas anderes best\u00e4tigt. F\u00fcr die Einhaltung aller \u00f6rtlichen staatlichen Gesetze oder Vorschriften in Bezug auf den Standort, die Verwendung oder den Betrieb der Waren oder deren Verwendung in Verbindung mit anderen Ger\u00e4ten oder (Halb-)Fertigwaren des K\u00e4ufers ist allein der K\u00e4ufer verantwortlich.<\/p><p><strong>XII-2.<\/strong>\u00a0Jede Klage zur Durchsetzung der Bedingungen und jeder Transaktion zwischen Verk\u00e4ufer und K\u00e4ufer wird vom zust\u00e4ndigen Bezirksgericht in Breda, Niederlande, endg\u00fcltig entschieden, wenn der K\u00e4ufer seinen Sitz in der Europ\u00e4ischen Union hat. Falls der K\u00e4ufer seinen Sitz au\u00dferhalb der Europ\u00e4ischen Union hat, wird das niederl\u00e4ndische Schiedsgericht (www.nai-nl.org) gem\u00e4\u00df seiner Schiedsgerichtsordnung angerufen. Es wird nur ein Schiedsrichter ernannt. Die Anh\u00f6rung(en) findet\/finden in Breda statt, wobei die englische Sprache verwendet wird.<\/p><h3>XIII. SEVERABILIT\u00c4T<\/h3><p><strong>XIII-1.<\/strong>\u00a0Sollte eine Bestimmung dieses Abkommens gerichtlich f\u00fcr nicht durchsetzbar erkl\u00e4rt werden, so gilt diese Bestimmung als gestrichen und der Rest bleibt in vollem Umfang in Kraft, soweit er ein praktikables Instrument zur Verwirklichung der Absichten und Ziele der Parteien bleibt. Die Vertragsparteien vereinbaren ferner, jede so abgetrennte Bestimmung neu zu verhandeln, um sie so weit wie m\u00f6glich in Einklang mit den geltenden rechtlichen Anforderungen zu bringen.<\/p><h3>XIV. ZUSTELLUNG<\/h3><p><strong>XIV-1.<\/strong>\u00a0Der K\u00e4ufer darf diese Bedingungen oder einen damit zusammenh\u00e4ngenden Vertrag oder Auftrag nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verk\u00e4ufers abtreten oder \u00fcbertragen. Dem Verk\u00e4ufer ist es ausdr\u00fccklich gestattet, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des K\u00e4ufers das Recht des Verk\u00e4ufers, die vom K\u00e4ufer gem\u00e4\u00df diesen Bedingungen geschuldete Zahlung ganz oder teilweise zu erhalten, abzutreten oder zu \u00fcbertragen.<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN von OFYR Global B.V. Januar 2020 I. ALLGEMEINES I-1. Die folgenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (\"Bedingungen\") gelten ab dem 1. Januar 2020 und sind auf alle Angebote, Verk\u00e4ufe und\/oder Lieferungen von OFYR Global B.V. 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